Mittwoch, 8. Mai 2013

Das Verwaltungsgerischt Schwerin hat geurteilt: Ferienwohnungen in reinen Wohngebieten sind unzulässig

"Ferienwohnnutzung im Wohngebiet unzulässig

Nutzung als Ferienwohnung oder -haus stellt keine Unterform der Wohnnutzung dar

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat entschieden, dass die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnung oder -haus keine Unterform der Wohnnutzung, sondern eine eigenständige Nutzungsart darstellt. Die Ferienwohnnutzung ist daher in einem durch den Bebauungsplan festgesetzten allgemeinen und reinen Wohngebiet unzulässig." 
 (Quelle:http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Schwerin_2-A-62111-2-A-85711-2-A-86411_Ferienwohnnutzung-im-Wohngebiet-unzulaessig.news15753.htm )


Was würde dieses Urteil für Berlin bedeuten?
Ferienwohnungen dürfen nicht in, durch den Bebauungsplan ausgewiesenen, reinen Wohngebieten liegen. Das ist keine Revolution aber ein Anfang.
Einmal mehr zeigt sich, wofür die Rechtsprechung alles von Nutzen sein kann und wie ich immer zu sagen pflege: Kritische Stadtpolitik fängt beim Flächennutzungsplan an!
Hier das Urteil in Kurzfassung: http://www.kostenlose-urteile.de

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